16 Energetische Sanierung von Gebäuden und Heizungstausch Was sind energetische Sanierungsmaßnahmen? Dach, Fassade und Kellerdecke werden, wenn nötig, gedämmt und Fenster ausgetauscht (siehe Seite 19). Heizungsanlagen werden optimiert und modernisiert (im Detail ab Seite 21). So bleibt die Wärme im Winter drinnen und die Hitze im Sommer draußen. Dazu sorgt eine Lüftungsanlage für gesunde Frischluft, ohne Wärmeverlust (siehe auch Seite 26). Ein paar Faustregeln, wann Sie an eine energetische Sanierung denken sollten: Gebäude, die vor 1995 gebaut oder saniert wurden, sollten energetisch verbessert werden. Denn die gesetzlichen Vorgaben von damals entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Bestimmte über 30 Jahre alte Heizungsanlagen müssen ausgetauscht werden. Bei Kauf oder Erbe einer Immobilie müssen zudem die oberste Geschossdecke sowie Rohre und Armaturen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Ab 2045 dürfen Heizungen bundesweit gar nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Baden-Württemberg will sogar schon 2040 klimaneutral sein. Bei Schäden zum Beispiel am Dach, bei Schimmelbildung, ungemütlicher Zugluft oder kalten Wänden und Böden schafft eine energetische Sanierung grundlegend und dauerhaft Abhilfe. Eine gute Nachricht: Dafür gibt es attraktive Fördermittel. Welche und wie Sie am besten vorgehen – dazu berät Sie gerne die Ortenauer Energieagentur, siehe auch Seite 27. Dach 15 – 20 % Fenster 20 – 25 % Heizung 30 – 35 % Lüftung 10 – 20 % Wand 20 – 25 % Boden 5 – 10 % Typische Wärmeverluste in einem Einfamilienhaus mit einem Baujahr vor 1995 © marog-pixcells/AdobeStock Energetische Sanierung von Gebäuden und Heizungstausch
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=