Älterwerden in Offenburg

7 Stadtteil- und Familienzentrum am Mühlbach und BUND-Umweltzentrum Ortenau Vogesenstraße 14 a 77652 Offenburg  0781 63918811 sfz.ammuehlbach@offenburg.de od er bund.umweltzentrum-ortenau@bund.net ■ ■ Befreiung von Rundfunkgebühren Privatpersonen können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Anspruch auf Befreiung haben: –– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) –– Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung –– Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II –– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz –– Sonderfürsorgeberechtigte –– Empfänger von Hilfe zur Pflege, von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften –– Empfänger von Pflegezulagen oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird –– Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach Sozialgesetzbuch VIII in einer stationären Einrichtung leben –– taubblinde Menschen –– Empfänger von Blindenhilfe Anspruch auf Ermäßigung haben: –– blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist –– hörgeschädigte Menschen, also Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Ver- ständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist –– behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können Anträge sind sowohl im BürgerBüro erhältlich als auch über die Website www.rundfunkbeitrag.de ab rufbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Stadt Offenburg BürgerBüro Fischmarkt 2, 77652 Offenburg  0781 82-2000 buergerbuero@offenburg.de www.offenburg.de ■ ■ Schuldner- und Insolvenzberatung Menschen, die finanziell in Not geraten sind und ihre Situation selbst nicht mehr bewältigen, können hier umfassende Hilfe bekommen. Die Angebote sind kostenfrei. Für Menschen, die Sozialhilfe oder Grund­ sicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, bietet die kommunale Arbeitsförderung Ortenau­ kreis entsprechende Beratung an. Für Menschen, die weder Sozialhilfe noch Grundsicherung erhalten, ist der Caritasverband Offenburg-Kehl e. V. Ansprechpartner. Caritasverband Offenburg-Kehl e. V. Okenstraße 26 77652 Offenburg  0781 7901-0 info@caritas-offenburg.de www.caritas-offenburg-kehl.de Landratsamt Ortenaukreis Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter Lange Straße 51 77652 Offenburg  0781 805-9350 schuldnerberatung@ortenaukreis.de www.ortenaukreis.de ■ ■ Schwerbehindertenausweis Menschen mit Schwerbehinderung wird vom zuständigen Landratsamt, Amt für Soziales und Versorgung, Abteilung Schwerbehindertenrecht auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderter, den Grad der Be­ hinderung und weiterer gesundheitlicher Einschränkungen ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Anträge und Folgeanträge erhalten Sie im BürgerBüro der Stadt Offenburg und bei den Orts­ verwaltungen. Anträge können auch von der Website www.ortenaukreis.de – F eststellung einer Behinderung (Schwerbehindertenausweis) – heruntergeladen werden. Auskünfte erhalten Sie jederzeit bei:

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=