Seniorenwegweiser für die Stadt Offenburg

2. Finanzen 11 Für bestimmte Lebenssituationen gibt es finanzielle Unterstützung. Informationen zu möglichen Leistungen erhalten Sie hier: Stadt Offenburg Pflegestützpunkt Ortenaukreis Zentrale Offenburg Am Marktplatz 5, 77652 Offenburg  0781 82-2593 und 0781 82-2337 psp-ortenaukreis@offenburg.de www.pflegestuetzpunkt-ortenaukreis.de ■ ■ Erstattungen und Befreiungen von Zuzahlungen Zuzahlungen zu Medikamenten, Heilmitteln und zur häuslichen Krankenpflege, aber auch die Übernahme von Eigenanteilen für stationäre Behandlungen im Krankenhaus sollten niemanden überfordern. Daher gibt es die sogenannte Belastungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent, bei chronisch kranken Menschen bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. Nähere Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. ■ ■ Blindenhilfe Blinde Menschen haben finanzielle Mehraufwendungen. Die Bundesländer zahlen freiwillig eine Blindenhilfe. Die Leistungshöhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem vom Bundesland, dem Alter der Empfänger*innen und vom Bezug von Leistungen bei häuslicher Pflege oder vollstationärer Versorgung. Blindenhilfe gibt es jedoch nur auf Antrag. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung oder der Nachweis über die Anerkennung im Schwerbehindertenausweis erforderlich. Blindenhilfe beantragen Sie bitte beim: Landratsamt Ortenaukreis Amt für Soziales und Versorgung Badstraße 20, 77652 Offenburg  0781 805-1452 oder 805-1446 sozialamt@ortenaukreis.de www.ortenaukreis.de © Alexander Raths / stock.adobe.com © hedgehog94 / stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=