Seniorenwegweiser für die Stadt Offenburg

9. Versorgung und Pflege 54 ■ ■ Leistungen der Pflegeversicherung Wenn ein Mensch Pflege benötigt oder eine erheb- liche eingeschränkte Alltagskompetenz (z. B. durch eine Demenz) vorliegt, können Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden. Den Antrag müssen Sie bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Voraussetzung für die Zahlung dieser Leistungen ist das Feststellen der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst. Die Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (insgesamt gibt es fünf Pflegegrade). Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf werden in den Pflegegrad 1 eingestuft; hier steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zu. Es bestehen folgende Leistungsansprüche bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und Ersatzpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse und beim Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg. Pflegegeld Menschen, die privat von Angehörigen gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Die Höhe des monatlichen Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegegeld nach Pflegegrad Pflegegrad 2 316,00 Euro Pflegegrad 3 545,00 Euro Pflegegrad 4 728,00 Euro Pflegegrad 5 901,00 Euro Pflegesachleistung Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben und einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, bekommen Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen bis zur Höchstgrenze direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe des monatlichen Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich miteinander kombinieren. Monatlicher Maximalanspruch auf Pflegesachleistung nach Pflegegrad Pflegegrad 2 bis zu 724,00 Euro Pflegegrad 3 bis zu 1.363,00 Euro Pflegegrad 4 bis zu 1.693,00 Euro Pflegegrad 5 bis zu 2.095,00 Euro Tages- und Nachtpflege Für die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) gibt es einen monatlichen Betrag. Die Höhe des monatlichen Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad. Monatlicher Maximalanspruch auf Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad Pflegegrad 2 bis zu 689,00 Euro Pflegegrad 3 bis zu 1.298,00 Euro Pflegegrad 4 bis zu 1.612,00 Euro Pflegegrad 5 bis zu 1.995,00 Euro © nmann7 / Fotolia © Alexander Raths /AdobeStock

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