Seniorenwegweiser für die Stadt Offenburg

55 Entlastungsbetrag Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro zur Verfügung. Der Betrag ist für Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt. Rechnungen von anerkannten Diensten können Sie bei der Pflegekasse einreichen. Verbesserung des Wohnumfelds Werden Menschen zu Hause gepflegt, gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen finanziellen Zuschuss bis zu 4.000,00 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Damit soll die Pflege zu Hause ermöglicht bzw. erheblich dazu beigetragen werden, dass eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Voraussetzung für einen Antrag ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Für die Förderung müssen Sie vor der Baumaßnahme einen Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse zur Genehmigung einreichen. Beratung und Unterstützung erhalten Sie im Seniorenbüro durch die ehrenamtliche Wohnberatung, siehe Seite 43. Pflegehilfsmittel Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Pflegehilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz) in Höhe von maximal 40,00 Euro im Monat. Auskünfte erhalten Sie bei den Pflegekassen und dem Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg. Stadt Offenburg Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg Am Marktplatz 5, 77652 Offenburg  0781 82-2593 und 82-2337 psp-ortenaukreis@offenburg.de www.pflegestuetzpunkt-ortenaukreis.de Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege Sind Pflegepersonen wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, dann übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Dies ist längstens für sechs Wochen je Kalenderjahr möglich und erst ab Pflegegrad 2. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst nach sechs Monaten Pflege. Jährlicher Betrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege Kurzzeitpflege bis zu 1.612,00 Euro Verhinderungspflege 3 bis zu 1.774,00 Euro Vollstationäre Pflege Ab Januar 2022 werden Pflegebedürftige der Pflege- grade 2 – 5 zusätzlich zum Leistungsbeitrag, abhängig von der Dauer des Aufenthalts in der vollstationären Pflege unterstützt: Leistungsanspruch für vollstationäre Pflege Pflegegrad 2 bis zu 770,00 Euro Pflegegrad 3 bis zu 1.262,00 Euro Pflegegrad 4 bis zu 1.775,00 Euro Pflegegrad 5 bis zu 2.005,00 Euro Zusätzliche Unterstützung des pflegebedingten Eigenanteils nach Aufenthaltsdauer Die ersten 12 Monate 5 Prozent 13 bis 24 Monate 25 Prozent 25 bis 36 Monate 45 Prozent Ab 37 Monate 70 Prozent © Kzenon /AdobeStock

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