Heiraten in Olpe

© Albert Schleich / Fotolia 17 Wir werden Eltern W ir werden E ltern Elterngeld Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes auf eine volle Erwerbs­ tätigkeit verzichten, können Elterngeld erhalten. Es ersetzt mindestens 65 Prozent des monatlichen Erwerbseinkommens, das bis zu der Geburt des Kindes erzielt wurde. Die Höchstgrenze liegt bei 1.800 Euro, die Mindestzahlung beträgt 300 Euro. Für Geringverdienende, Familien mit mehreren Kindern sowie Fami- lien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Das Elterngeld wird ab der Geburt des Kindes bis zu einer Dauer von 14 Monaten gezahlt. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem neuen Elterngeld Plus wählen. Eine Kombination von bei- dem ist auch möglich. Sie können dann bis zu 36 Monate staatliche Leistungen beziehen. Mutterschaftsgeld Schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, studieren oder arbeitslos gemeldet sind, befinden sich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz. Für Mütter nach Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist von acht Wochen nach der Geburt auf zwölf Wochen. Die Schutzfrist wird auch dann auf zwölf Wochen verlängert, wenn bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird. Während dieser Schutz- frist haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Gesetzlich krankenversicherte Mütter bekommen bis zu 13 Euro am Tag oder 390 Euro pro Kalendermonat. Kindergeld Dieses Geld wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt, ein­ kommensunabhängig und nach der Zahl der Kinder gestaffelt. 2018 gibt es für das erste und zweite Kind 194 Euro Kindergeld imMonat, für das dritte 200 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Wenn das Kind 18 wird, kann das Kindergeld erneut beantragt werden. Der Anspruch verlängert sich bis zum 25. Lebens- jahr, wenn sich ein Kind solange in einer Berufsausbildung befindet oder studiert. Seit dem 1. Januar 2016 verlangt die Familienkasse die Steueridentifikationsnummer der Eltern und der Kinder. Kinderzuschlag Eltern, die zwar sich selbst, nicht aber ihre Kinder finanzieren können, bekommen für jedes Kind, das in ihrem Haushalt lebt, einen Kinderzuschlag von bis zu 170 Euro pro Monat. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll gemeinsam mit dem Wohngeld verhindern, dass Familien mit geringem Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

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