Heiraten in Olpe

D ie standesamtliche T rauung Damit der Hochzeitstag zum „schönsten Tag im Leben“ wird, sollte man nichts dem Zufall überlassen. Dies gilt nicht zuletzt auch für die perfekte Planung und Durchführung dieses wichtigen Ereignisses. Die Kreisstadt Olpe richtet sich mit der Publikation „Heiraten in Olpe“, an alle Personen, die eine Hochzeit planen sowie an alle Hochzeits- gäste, die mit dem Ereignis verbunden sind. Was ist mitzubringen? ♦ ♦ Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt? ♦ ♦ Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war? ♦ ♦ Einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat? Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt? Vom Gesetzgeber ist die Prüfung der Ehefähigkeit vorgeschrieben. Leider lässt sich die Frage nach den vorzulegenden Urkunden und Unterlagen nicht abschließend beantworten. Jeder Einzelfall muss für sich betrachtet werden. Daher ist es ratsam, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind. Wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig sind, bisher nicht verheiratet waren, keine Lebenspartnerschaft begrün- det haben, keine Kinder haben und der Wohnsitz in Olpe liegt, sind in der Regel folgende Unterlagen ausreichend: ♦ ♦ Personalausweis oder Reisepass von beiden Partnern. ♦ ♦ Jeweils ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, das für Ihren Geburtsort zuständig ist. Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war? Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Vorehe. Den beglaubigten Ausdruck oder die Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben. ♦ ♦ Wurde die vorherige Ehe im Ausland geschlossen und dort geschieden, fragen Sie beim zuständigen Standesamt nach, welche Urkunden benötigt werden ♦ ♦ Ausländische Scheidungsurteile bedürfen in der Regel in Deutschland einer förmlichen Anerkennung. Die Informationen hierzu erhalten Sie beim Standesamt. Hat einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Olpe, ist eine erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Melde­ behörde erforderlich. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als eine Woche sein. Hat ein Verlobter ein minderjähriges Kind oder haben © Photographer Alena Zamotaeva / AdobeeStock 6 Die standesamtliche Trauung

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