Ratgeber für Familien im Landkreis Oberhavel

Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensjahre, Familie und Beruf | 31 U9: 5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate (körperliche und geistige Entwicklungen, Bewegungsverhalten, Hör- und Sehtest, Sprach­ entwicklung, Prüfung Impfstatus) J1: 12. –14. Lebensjahr (körperliche Untersuchung, Gewicht und Körperlänge, Urinuntersuchung, Cholesterin- bestimmung im Blut, Hörtest und Blutdruck­ messung, Auffrischung von Schutzimpfungen, Beratungsgespräch mit der / dem Jugendlichen) Schutzimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich vor Infektionskrankheiten zu schützen. Krankheiten wie Keuchhusten, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis B und Infektionen mit Haemophilus influenzae B (Hib), Meningokokken C und Pneumokokken sowie Erkrankungen mit Rotaviren können verhütet oder in ihrem Verlauf entscheidend gemildert werden. Der Impfkalender ist Teil der Empfeh­ lungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut. Er gibt einen Überblick über die empfohlenen Impfungen. www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/ Empfehlungen/Aktuelles/Impfkalender.html Verlässliche und verständliche Informationen zum Thema Impfen finden Sie auch hier: www.impfen-info.de Am 01.03.2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Gemeinschafts­ einrichtungen wie eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort, bestimmte Formen der Kinder­ tagespflege oder die Schule besuchen, einen ausreichenden Schutz vor Masern nachweisen müssen. Auch Beschäftigte von Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren sind, müssen gegen Masern geschützt sein. Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in die Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Schule die von der Stän­ digen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Liegt eine medizinische Kontraindikation (Impfhinder­ niss) vor, muss dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Nicht geimpfte Kinder können ansonsten vom Besuch einer Kinder­ tagesstätte ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich auch hier: www.masernschutz.de Impfberatung (auch vor einem geplanten Auslands- aufenthalt) und Impfungen erhalten Sie bei Ihrer hausärztlichen beziehungsweise kinderärztlichen Praxis, nach Termin­ vereinbarung aber auch beim Landkreis Oberhavel Fachbereich Gesundheit Havelstraße 29, 16515 Oranienburg Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Telefon: 03301 601-3950 E-Mai l: GES.Kinder-Jugendgesundheit@ oberhavel.de www.oberhavel.de/kjgd Amtsärztlicher Dienst Telefon: 03301 601-3769 E-Mail: GES.Amtsarztsprechstunde@ oberhavel.de www.oberhavel.de/impfen

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