Ratgeber für Familien im Landkreis Oberhavel

Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensjahre, Familie und Beruf | 33 Frühförderung im Landkreis Oberhavel Was ist heilpädagogische Frühförderung? Frühförderung sind heilpädagogische Maß­ nahmen, die zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen. Hierfür werden heilpädagogische Mittel, beispielsweise die Sprachförderung im heil­ pädagogischem Spiel oder psychomotorische Förderung, eingesetzt. Die Sorgeberechtigten (meist die Eltern) werden beratend und unterstützend einbezogen. Da Frühförderung möglichst nah an der Lebenswelt des Kindes stattfinden soll, erfolgen die Förder­ einheiten überwiegend ambulant, also entweder in der Kindertagesstätte oder dort, wo das Kind zu Hause ist. Gelegentlich wird allerdings eine teilstationäre Frühförderung erforderlich. In diesem Fall besuchen die Kinder einen integra­ tiven Kindergarten (I-Kita). Speziell für Kinder mit Seh- und / oder Hörbehinderungen kommt die sinnesspezifische Frühförderung in Frage, die ebenfalls ambulant geleistet wird. Welche Kinder erhalten Frühförderung? Frühförderung erhalten vor allem Kinder, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder eine andere Abweichung vorliegt. Diese wird von Fachkräften der Kindertagesstätte, einer Klinik oder Arztpraxis festgestellt oder vermutet. Früh­ förderung kann ab der Geburt längstens bis zur Einschulung beantragt werden. Wird eine Entwicklungsverzögerung festgestellt, sollte die Frühförderung so früh wie möglich beantragt werden. Ihr Weg zur Frühförderung •• Stellen ein Kinder- oder Facharzt, eine spezia­ lisierte medizinische Einrichtung (zum Beispiel ein Sozialpädiatrisches Zentrum) oder auch ein Erzieher bei Ihrem Kind eine Entwick­ lungsverzögerung fest oder vermutet diese, können Sie sich an die Fachbereiche Soziales und Integration oder Jugend des Landkreises Oberhavel wenden. •• Dort findet dann eine Beratung zu den mög­ lichen Hilfen und zur Antragstellung statt. Sie erhalten die notwendigen Antragsformulare. •• Diese umfassen Angaben zum Kind, zwei ärztliche Schweigepflichtentbindungen und eine Erlaubnis zur Übermittlung von Daten gegenüber verschiedenen Einrichtungen (zum Austausch von Gutachten, Berichten und zur Beratung). Im Fachbereich Jugend erhalten Sie zusätzlich Fragebögen. Falls vorhanden, sollten Sie auch ärztliche Befunde und Berichte von Ergo- und / oder Physiotherapie oder Logopädie beilegen. •• Nach Eingang der Dokumente beim Land­ kreis wird ein Gutachten beim Fachbereich Gesundheit in Auftrag gegeben. Sie werden anschließend eine Einladung zur Untersu­ chung Ihres Kindes erhalten, dem Diagnostik und Beratung folgen. •• Das Gutachten erhält dann der zuständige Fachbereich, wo unter Berücksichtigung des Gutachtens, anhand von Stellungnahmen und gegebenenfalls auch nach persönlicher Begutachtung des Kindes über Art, Umfang und Gewährung der Hilfe entschieden wird. •• Fällt die Entscheidung zur Gewährung der Hilfe, muss ein geeigneter Leistungserbringer gefunden werden. Sobald dieser verfügbar ist und ein Bescheid zur Gewährung der Hilfe ergeht, kann die Frühförderung beginnen. Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg Fachbereich Jugend: Telefon: 03301 601-653 Fachbereich Soziales und Integration: Telefon: 03301 601-494

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