Ratgeber für Familien im Landkreis Oberhavel
Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensjahre, Familie und Beruf | 41 Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfor derlich macht. Art und Umfang der Erfüllung des Anspruchs soll dem Bedarf des Kindes ent sprechen. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch Kindertages pflege, Spielkreise, integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung oder andere Angebote sein, wenn sie der familiären Situation der Kinder Rechnung tragen. Der Anspruch ist für Kinder im Alter bis zur Ein schulung mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschul alter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden erfüllt. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht (siehe auch Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg). Die Kindertagespflege bietet als Alternative zur klassischen Betreuung in Kindertagesein richtungen Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Tagespflege personen benötigen eine Erlaubnis des Fachbereiches Jugend und dürfen bis zu 5 Kin der gleichzeitig betreuen (siehe § 43 SGB VIII). Eltern-Kind-Gruppen sind Bildungs- und Betreuungsangebote für Eltern und ihre Kinder. Sie verbinden die Betreuung für Kinder mit Gesprächs-, Beteiligungs- und Unterstützungs angeboten für deren Eltern. Sie erweitern damit den Rahmen für soziale Kontakte, bieten hilf reiche Anregungen und eröffnen den Familien den Zugang zu anderen Angeboten. Kleinkinder erfahren hier Bildungsanregungen und Förde rung, ihre Eltern Anregung und Unterstützung durch unmittelbare Anschauung und Mittun. Suchen Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte beziehungsweise einer Kindertagespflegestelle oder eine Eltern- Kind-Gruppe in Ihrer Nähe, so wenden Sie sich bitte an ihre Amts-, Gemeinde- beziehungs weise Stadtverwaltung. Im Landkreis Oberhavel sind die Kommunen in der Verantwortung für die Bereitstellung von Kindertagesbetreuungs plätzen. Die Adressen der Kommunen finden Sie auf Seite 15 in dieser Broschüre. Im Landkreis Oberhavel stehen insgesamt 130 Kindertages- stätten mit 16.690 Betreuungsplätzen zur Ver fügung. Der überwiegende Teil befindet sich im bevölkerungreichen Südkreis. Hinzu kommen 113 Tagespflegepersonen mit insgesamt 561 Betreuungsplätzen (Stand: 31.12.2019). Bei grundsätzlichen Fragen beispielsweise zum Kita-Gesetz oder zur Übernahme von Eltern beiträgen (§ 90 Absatz 3 SGB VIII) wenden Sie sich an den Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel: Jana Jost Telefon: 03301 601-474 E-Mail: Jana.Jost@oberhavel.de Liane Krüger Telefon: 03301 601-423 E-Mail: Liane.Krueger@oberhavel.de Infos rund um Kindertagespflege, auch im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung, erhalten Sie hier: Mareen Ebel Telefon: 03301 601-4838 E-Mail: Mareen.Ebel@oberhavel.de Kristin Günzel Telefon: 03301 601-4807 E-Mail: K.Guenzel@oberhavel.de
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=