Ratgeber für Familien im Landkreis Oberhavel

Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensjahre, Familie und Beruf | 41 Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfor­ derlich macht. Art und Umfang der Erfüllung des Anspruchs soll dem Bedarf des Kindes ent­ sprechen. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch Kindertages­ pflege, Spielkreise, integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung oder andere Angebote sein, wenn sie der familiären Situation der Kinder Rechnung tragen. Der Anspruch ist für Kinder im Alter bis zur Ein­ schulung mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschul­ alter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden erfüllt. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht (siehe auch Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg). Die Kindertagespflege bietet als Alternative zur klassischen Betreuung in Kindertagesein­ richtungen Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Tagespflege­ personen benötigen eine Erlaubnis des Fachbereiches Jugend und dürfen bis zu 5 Kin­ der gleichzeitig betreuen (siehe § 43 SGB VIII). Eltern-Kind-Gruppen sind Bildungs- und Betreuungsangebote für Eltern und ihre Kinder. Sie verbinden die Betreuung für Kinder mit Gesprächs-, Beteiligungs- und Unterstützungs­ angeboten für deren Eltern. Sie erweitern damit den Rahmen für soziale Kontakte, bieten hilf­ reiche Anregungen und eröffnen den Familien den Zugang zu anderen Angeboten. Kleinkinder erfahren hier Bildungsanregungen und Förde­ rung, ihre Eltern Anregung und Unterstützung durch unmittelbare Anschauung und Mittun. Suchen Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte beziehungsweise einer Kindertagespflegestelle oder eine Eltern- Kind-Gruppe in Ihrer Nähe, so wenden Sie sich bitte an ihre Amts-, Gemeinde- beziehungs­ weise Stadtverwaltung. Im Landkreis Oberhavel sind die Kommunen in der Verantwortung für die Bereitstellung von Kindertagesbetreuungs­ plätzen. Die Adressen der Kommunen finden Sie auf Seite 15 in dieser Broschüre. Im Landkreis Oberhavel stehen insgesamt 130 Kindertages- stätten mit 16.690 Betreuungsplätzen zur Ver­ fügung. Der überwiegende Teil befindet sich im bevölkerungreichen Südkreis. Hinzu kommen 113 Tagespflegepersonen mit insgesamt 561 Betreuungsplätzen (Stand: 31.12.2019). Bei grundsätzlichen Fragen beispielsweise zum Kita-Gesetz oder zur Übernahme von Eltern­ beiträgen (§ 90 Absatz 3 SGB VIII) wenden Sie sich an den Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel: Jana Jost Telefon: 03301 601-474 E-Mail: Jana.Jost@oberhavel.de Liane Krüger Telefon: 03301 601-423 E-Mail: Liane.Krueger@oberhavel.de Infos rund um Kindertagespflege, auch im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung, erhalten Sie hier: Mareen Ebel Telefon: 03301 601-4838 E-Mail: Mareen.Ebel@oberhavel.de Kristin Günzel Telefon: 03301 601-4807 E-Mail: K.Guenzel@oberhavel.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=