Zuhause wohnen - ein Leben lang - Wohnraumanpassung in Paderborn

24 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraum­ berater können Sie sich einen Überblick über die Verän­ derungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohn­ raumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benö­ tigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umstän­ den erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheb­ lich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürfti­ gen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Woh­ nung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer För­ derung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt beim Beratungszentrum Alter und Pflege, Bahn­ hofstraße 50, 33102 Paderborn, Telefon: 05251 308 5077, E-Mail: beratungszentrum@kreis-paderborn.de Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Förderung von inves- tiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest) Darlehen zur Verbesserung von Wohnangeboten, insbesondere für ältere und pflegebedürftige Men­ schen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. www.nrwbank.de Service-Center Tel. (02 11) 9 17 41-48 00 Fax (02 11) 9 17 41-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de NRW.BANK Gebäudesanierung Förderfähig sind Maßnahmen wie Modernisierung und Instandsetzung, Barrierereduzierung und Behebung baulicher Mängel. Höhe der Förderung liegt zwischen 2.500 Euro und 75.000 Euro. www.nrwbank.de Service-Center Tel. (02 11) 9 17 41-48 00 Fax (02 11) 9 17 41-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit. www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ KfW Altersgerecht Umbauen – Investi­ tionszuschuss (455) Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Inves­ titionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter Modernisierung von Mietwohnungen der Wohnungsgesell- schaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 % der förder­ fähigen Kosten. Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jah­ ren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. www.wohnen.bayern.de Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG); aktuelle Zinssätze unter: www.bayernlabo.de Merkblatt: www.stmi.bayern.de/ assets/stmi/buw/wohnen/merkblatt_ mietwohnraumfoerderung.pdf

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=