Wegweiser für die ältere Generation in Paderborn

9 Wirtschaftliche Hilfen Auf den Unterhaltsrückgrif f gegenüber den Kindern wird verzichtet, soweit das Jahreseinkommen der Kinder bzw. der Eltern des Bedürftigen 100.000 Euro nicht übersteigt. Ansonsten gelten die Regel­ sätze einschließlich Zuschläge für Mehrbedarfe. 9.3 Wohngeld/Lastenzuschuss Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Einkommen, der monatlichen Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Eigen­ heim, kann Lastenzuschuss gewährt werden. „ „ Einkommen Zum Einkommen zählen im Zusammenhang mit Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen Erwerbseinkommen, Renten und Einkünfte aus Ver­ mietung und Verpachtung. Die gezahlten Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, angemes­ sene Versicherungsbeiträge sowie die zur Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben wer­ den für die Berechnung des persönlichen Bedarfs abgezogen, aus dem sich die Höhe der monatlich gezahlten Grundsicherungsleistung ergibt. 9.1 Paderborn-Karte Mit der Paderborn – Karte kommen Familien mit zwei oder mehr Kindern sowie Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, die Kindergeldan­ spruch haben, sowie Empfänger*innen von Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Genuss zahl­ reicher Vergünstigungen und besonderer Angebote. Alle weiteren Informationen sind unter ÇÇ www.FamilienServiceCenter.de er hältlich. 9.2 Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter Auf Sozialhilfe haben seit den Hartz-Reformen noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler*innen mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfe­ bedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Sollten die Leistungen der Pflegekasse, das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die not­ wendige Hilfe, Pflege und die Kosten des Lebens­ unterhaltes zu gewährleisten, kann also ergänzend Sozialhilfe beantragt werden. Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ist seit 2005 eine Leistungsart der Sozialhilfe im SGB XII. 9 Wirtschaftliche Hilfen 56 © cohelia - Fotolia © A.R. – Fotolia

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