Wegweiser für die ältere Generation in Paderborn
9 Wirtschaftliche Hilfen Auf den Unterhaltsrückgrif f gegenüber den Kindern wird verzichtet, soweit das Jahreseinkommen der Kinder bzw. der Eltern des Bedürftigen 100.000 Euro nicht übersteigt. Ansonsten gelten die Regel sätze einschließlich Zuschläge für Mehrbedarfe. 9.3 Wohngeld/Lastenzuschuss Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Einkommen, der monatlichen Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Eigen heim, kann Lastenzuschuss gewährt werden. Einkommen Zum Einkommen zählen im Zusammenhang mit Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen Erwerbseinkommen, Renten und Einkünfte aus Ver mietung und Verpachtung. Die gezahlten Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, angemes sene Versicherungsbeiträge sowie die zur Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben wer den für die Berechnung des persönlichen Bedarfs abgezogen, aus dem sich die Höhe der monatlich gezahlten Grundsicherungsleistung ergibt. 9.1 Paderborn-Karte Mit der Paderborn – Karte kommen Familien mit zwei oder mehr Kindern sowie Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, die Kindergeldan spruch haben, sowie Empfänger*innen von Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Genuss zahl reicher Vergünstigungen und besonderer Angebote. Alle weiteren Informationen sind unter ÇÇ www.FamilienServiceCenter.de er hältlich. 9.2 Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter Auf Sozialhilfe haben seit den Hartz-Reformen noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler*innen mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfe bedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Sollten die Leistungen der Pflegekasse, das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die not wendige Hilfe, Pflege und die Kosten des Lebens unterhaltes zu gewährleisten, kann also ergänzend Sozialhilfe beantragt werden. Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ist seit 2005 eine Leistungsart der Sozialhilfe im SGB XII. 9 Wirtschaftliche Hilfen 56 © cohelia - Fotolia © A.R. – Fotolia
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=