Der Landkreis Ludwigslust-Parchim Informationen für Bürgerinnen und Bürger

www.kreis-lup.de | 3 7 A A Kontakt Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Fachdienstleiter Dr. Olav Henschel Garnisonsstraße 1 | 19288 Ludwigslust Tel.: 03871 722-3900 E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de Lebensmittelüberwachung Dr. Heike Mildner Tel.: 03871 722-3901 E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de Tierseuchenschutz Dr. Cornelia Brüggemann Tel.: 03871 722-3901 E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de Tierschutz Dr. Swantje Kuchenbuch Tel.: 03871 722-3901 E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de VETERINÄR- UND LEBENSMITTELÜBERWACHUNG A A Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Das Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamt des Landkreises Ludwigslust- Parchim führt die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens auf der Kreisebene durch. A A Lebensmittelüberwachung Alle Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfs­ gegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen regel- mäßig kontrolliert werden. Dazu gehö- ren unter anderem Milcherzeuger und milchverarbeitende Betriebe, gewerbliche Hühnereiererzeuger und fischverarbeitende Betriebe. Im Rahmen dieser Kontrollen wer- den die Hygiene, der Erhaltungszustand von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Arbeitsmitteln, betriebliche Eigenkontroll­ maßnahmen und die Durchführung von Hygieneschulungen geprüft. Bei Verstö- ßen werden Ahndungsmaßnahmen und/ oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für den Verbraucher (z. B. Einschränkung der Produktion, Reinigungs- und Desinfektions- maßnahmen oder Betriebsschließungen) ergriffen. A A Tierschutz Betriebe, die Nutztiere halten (z. B. Milch- vieh, Zucht- und Mastschweine, Legehen- nen, Mastgeflügel) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tier- schutzrechtlichen Bestimmungen über- prüft. Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z. B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) sind erlaubnispflichtig. Auch Tiertransportunternehmen sind zulassungs- pflichtig. Diese Einrichtungen und sonstige Tierhaltungen werden, auch aufgrund von Beschwerden, hinsichtlich der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen überprüft. Anordnungen zur Mängelbeseitigung und Ahndung von Verstößen erfolgen. Bei der Planung von Stallbauten jeglicher Art wird das Veterinäramt außerdem mit einbezo- gen. A A Tierseuchenbekämpfung Um das Auftreten von Tierseuchen zu verhindern, erfolgen Prophylaxe und Bekämpfung anzeige- und meldepflichtiger Tierkrankheiten. Der Einsatz von Tierärz- ten zur Überwachung und Durchführung erforderlicher Untersuchungen sowie deren Auswertungen werden veranlasst. Der nationale und internationale Tierver- kehr werden kontrolliert, Anordnungen zur Mängelbeseitigung und Ahndungen von Verstößen erfolgen. Unter anderem werden durchgeführt: • Kontrollen und Erlass von amtstier- ärztlichen Verfügungen nach dem Tierseuchenrecht • Überwachung von Quarantäne­ maßnahmen sowie amtliche Überwa- chung von Tiertransporten • Organisation und Überwachung der Tierkörperbeseitigung • Bekämpfung von Tierseuchen und Überwachung von Tierveranstaltun- gen und Tiermärkten

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