Seniorenbroschüre des Landkreises Ludwigslust-Parchim

27 heim lebt, desto geringer soll ihr pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, bekommen einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Seit dem 1. Januar 2025 ab dem 1. Monat 15 % mit mehr als 12 Monaten 30 % mit mehr als 24 Monaten 50 % mit mehr als 36 Monaten 75 % Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Alle Leistungen im Überblick Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Das im Mai 2023 festgelegte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine Anhebung der Leistungen für stationäre und ambulante Pflege vor. Zum 1. Januar 2024 wurden Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge um 5 Prozent angehoben. Nun kann das Pflegeunterstützungsgeld von Angehörigen pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftige Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftige Person. Seit Anfang Januar 2025 sind alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – um 4,5 Prozent erhöht worden. Auch das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen stiegen mit diesem Schritt nochmals um 4,5 Prozent an. Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Am 1. Januar 2022 wurde eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem PflegeHinweis: Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sowie Tages-/Nachtpflege, außerdem für besondere Angebote der Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuung, Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger). Pflegegrad Pflegegeld (seit dem 01.01.2025) Pflegesachleistung (seit dem 01.01.2025) Kurzzeitpflege (pro Jahr) Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Vollstationäre Pflege 1 131 Euro 2 347 Euro 796 Euro 1.854 Euro 721 Euro 805 Euro 3 599 Euro 1.497 Euro 1.854 Euro 1.357 Euro 1.319 Euro 4 800 Euro 1.859 Euro 1.854 Euro 1.685 Euro 1.855 Euro 5 990 Euro 2.299 Euro 1.854 Euro 2.085 Euro 2.096 Euro Angaben ohne Gewähr

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