Ratgeber für Senioren in Parchim

27 Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträ­ ger können pflegende Angehöri­ ge auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekom­ men. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen . Eine ganz wichtige Pflege­ kassenleistung ist das Pflegegeld . Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häus­ licher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege , die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genom­ men werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in An­ spruch nimmt, dem werden Pflege­ geld und/oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehö­ rigen. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. © Sepy · fotolia.com

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