Ratgeber für Senioren in Parchim

Vorsorge 29 Sicherlich ist die bekannteste Vor­ sorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schriftstück handschrift­ lich verfassen oder auch gemeinsam mit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim Notar würden zwar Gebühren anfallen, allerdings hätten Sie den Vorteil, dass das Testament gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amtliche Verwahrung kommt. Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Patientenverfü- gung . Dadurch können Sie bei­ spielsweise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss lediglich in schrift­ licher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Wil­ len entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorge­ vollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtli- chen Betreuer . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angele­ genheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhn­ lich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreu­ ers oder Ihres zukünftigen Wohn© Colourbox

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