Pasewalk Wohlfühlstadt für alle Generationen

können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttä- tig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hin- blick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertenge- recht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschenmit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisseals beispielsweise Personen, diequer- schnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewie- sen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grund- sätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbe- hinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wirddeshalb nach der individuellen Behinderung gestal- tet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. nenhäuser an. Andernteils stehen auch Seniorenheime und -residenzen zur Verfügung, die höchsten Komfort und professionelle Betreuung anbieten. Bevor eine Veränderung der Wohnsituation oder eine Wohnraumanpassung vorgenommen wird, kann eine fachkundige Wohnberatung offene Fragen klären. Dort erhalten Interessierte Tipps und Ideen für die Pla- nung einer altersgerechten Wohnung. Dies ist auch im Hinblick auf die Finanzierung wichtig, da Pflegekassen eine Wohnraumanpassung im Rahmen der Pflegeleis- tungen unterstützen. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassen- den Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrie- refreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anla- gen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Men- schen in der allgemein üblichen Weise, ohne beson- dere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des All- tags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stock- werken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreienWohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegen- stände ungehindert und gefahrlos genutzt werden Neuer Markt, Foto: Elke Ernst St. Spiritus, Foto: Stadt

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