Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Prignitz

© mediaprint infoverlag gmbh, Roland Prillwitz 11 2 1 3 4 6 8 9 Leuchtende Lichtschalter können auch im Dunkeln problemlos bedient werden. Der Türspion sollte nicht zu hoch sein. Eventuell zwei Türspione in unterschiedlicher Höhe einbauen lassen (zum Beispiel 1,20 m und 1,60 m). Durch die Grundierung von Türschwellen werden mögliche Stolperfallen behoben. Auch fällt es Rollstuhlfahrern leichter, durch Türen zu fahren. Glatte Treppenstufen können schwerwiegende Stürze verursachen. Deshalb ist es ratsam, Treppen, Stufen und Podeste mit selbstklebenden Anti-Rutsch-Belägen rutschfest zu machen. Beidseitige Geländer bzw. Handläufe verhelfen zu mehr Stabilität und Sicherheit. Geländer mit Beleuchtung sind auch im Dunkeln leicht zu finden. Deren optimale Höhe beträgt circa 90 cm. Bei einer Gehbehinderung empfiehlt es sich, einen Treppenlift einbauen zu lassen. 5 6 7 8 9 10 Erschließung Für Rollstuhlfahrer müssen Rampen eine maximale Steigung von sechs Prozent auf- weisen. Sie können mit einer Begleitperson oder mit einem Elektrorollstuhl Neigungen bis zu 20 Prozent überwinden. Die Rampe soll beidseitig mit Radabweiser und Handläufen ausgestattet sein, eine Breite von mind. 120 Zentimetern aufweisen und kein Quergefälle haben. Bei mehreren Stufen können diese Rampen sehr lang werden. Daher muss aus Sicherheitsgründen, nach je max. sechs Meter Länge, ein Zwischenpodest von 120 x 150 Zentimetern angeordnet werden. Alternativen zu einer Rampe sind unter bestimmten baulichen Voraussetzungen Hebebühnen oder Lifte. i

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=