Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Prignitz

29 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einemWohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürf- tigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Telefon: 0331 660-0 oder unter www.ilb.de. Programme Leistungen Quellenverweis /Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Ab 1,72 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455) Bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung/ Einbruchschutz) Behindertengerechte Anpassung von vorhandenemWohnraum Das Land Brandenburg fördert bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte als Vermieter oder Mieter von Mietwohnungen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam Telefon: 0331 660-1334 Fax: 0331 660-61334 Internet: www.ilb.de/de/ wohnungsbau/uebersicht-der- foerderprogramme Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich. © magele-picture /AdobeStock

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