Bürgerinformationsbroschüre der Gemeinde Petersberg

Schiedsstelle Gut zu wissen: schlichten statt richten In der Schiedsstelle der Gemeinde Petersberg wird versucht, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Das betrifft in erster Linie Themen, die sich aus dem Nachbarschaftsrecht, aber auch einige Fälle aus dem Zivil- und Strafrecht ergeben. Wichtig ist dabei zu wissen, es geht nicht um „Recht haben“ oder „Recht bekommen“ und die Schiedsstelle ist auch keine Institution, um Recht durchzusetzen! Vielmehr besteht die Aufgabe darin, durch ein moderiertes konstruktives Gespräch der betroffenen Parteien einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu vereinbaren. So eine Vereinbarung, die auch ohne Streitfall vor der Schiedsstelle getroffen werden kann, wird dann quasi zum Gesetz für die nächsten 30 Jahre. Sie kann bei Nichteinhaltung eines Partners auch gerichtlich durch eine Vollstreckung durchgesetzt werden. Die Schiedsstelle selbst ist kein Teil der Gemeindeverwaltung. Sie wird vom Amtsgericht Halle kontrolliert, beraten und beaufsichtigt. Die Schiedspersonen werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Amtsgericht für fünf Jahre berufen. Die zwei Schiedspersonen der Gemeinde Petersberg, Frau Doris Kühlewind und Herr Burkhard Klinkwitz, führen jeweils am letzten Dienstag im Monat von 16.30 Uhr – 18.00 Uhr eine Sprechstunde im Ortsbürgermeisterbüro, Friedensplatz 2 auf dem Petersberg durch. (Achtung: neue Anschrift ab September) Darüber hinaus kann die Schiedsstelle auch • per E-Mail (sst.gp@t-online.de) oder • per Brief (Schiedsstelle Gemeinde Petersberg, Götschetalstraße 15, 06193 Petersberg/Wallwitz) kontaktiert werden. Fernsehturm © M. Witters 30

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