Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Pforzheim

Was ist zu tun? 29 ■ Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren ■ Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen ■ Gewerbe abmelden ■ Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden ■ Postumleitung/Nachsendeantrag stellen ■ Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern ■ Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ■ Mitgliedschaften und Abonnements kündigen ■ Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten ■ Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen ■ Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles in Pforzheim ist grundsätzlich das Standesamt im Pforzheimer Rathaus. Tritt der Sterbefall in den Ortsteilen Eutingen und Huchenfeld ein, so liegt die Zuständigkeit beim Standesamt der jeweiligen Ortsverwaltung. Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, bestehend aus zwei blauen Scheinen (nicht vertraulicher Teil) und einem grauen Umschlag für das Standesamt (vertraulicher Teil) vorzulegen. Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: ■ Todesbescheinigung und der Personalausweis der verstorbenen Person ■ bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden ■ Erforderliche Urkunden: · ledig Geburtsurkunde · verheiratet Heiratsurkunde / Familienstammbuch · verwitwet Heiratsurkunde / Familienstammbuch und Sterbeurkunde des Ehepartners · geschieden Heiratsurkunde / Familienstammbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil · Lebenspartnerschaft Bescheinigung über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft Bei fehlenden Urkunden können Auszüge aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister beim jeweils zuständigen Standesamt beantragt werden. Gärtnergepflegte Grabfelder

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