Seniorenwegweiser Pfungstadt

20 Vorsorgen, für sich selbst und die Familie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Trauerverfügung, Bestattungsvorsorge Es ist sehr vorbildlich und mutig zugleich, sich zu Lebzeiten mit dem Ende des Lebens zu befassen. Das Ende des Lebens und damit das Sterben ist so individuell wie das Leben, das jeder Mensch führt. Um diese Individualität auch im Ernstfall zu wahren, ist es wichtig frühzeitig Vorsorge zu treen. Auch für die Hinterbliebenen stellt es eine große Erleichterung dar, wenn zu Lebzeiten Dinge und Vorgehensweisen bestimmt wurden, die gewünscht oder ausgeschlossen sind. Zur Vorsorge gehören unter anderem: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Trauerverfügung, Bestattungsvorsorge. Patientenverfügung Eine schriftliche Patientenverfügung ist wichtig, wenn Patientinnen und Patienten ihren Willen in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können. Sie dokumentiert vorsorglich und verbindlich, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht bestimmt der Betroene schriftlich eine Person, die ihn im Falle seiner eigenen Geschäftsunfähigkeit in allen oder bestimmten Aufgaben rechtsgeschäftlich vertritt. Trauerverfügung und Bestattungsvorsorge In einer Trauerverfügung können alle relevanten Dinge für den Todesfall festgehalten werden. Über das Portal www.trauerverfuegung.de können Sie unverbindlich ihre Trauerverfügung erstellen und erhalten diese als PDF per E-Mail zugesendet. Sollte ein Vorsorgevertrag mit einer Žnanziellen Regelung erwünscht sein, so empŽehlt sich ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut. Bestattermeister Jörg Schwab und Eric Huxhorn als geprüfter Bestatter vom Bestattungshaus Falk-Hörr am Friedhof in Pfungstadt beraten Sie gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Ihre Rechtsanwälte in der Villa Büchner Ihr Anliegen ist bei uns in besten Händen. Für Anfragen stehen wir Ihnen jederzeit unter folgender Nummer zur Verfügung: 06157/8036806

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