Seniorenwegweiser Pfungstadt

Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünftigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und ein- facher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste, die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. BETREUUNGSBEHÖRDE Die Betreuungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg bietet Informationen und Aufklärung über Vorsorgemöglichkeiten. Des Weiteren finden Sie auf der Internetseite www.ladadi.de (Rubrik „Gesellschaft und Soziales“, Unterpunkt „Besondere Lebenslagen“, Thema „Betreuungsbehörde“) eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Ihnen beratend zur Seite stehen. Kontakt Kreishaus Dieburg Telefon: 06151 881-1160 Fax: 06151 881-1200 E-Mail: betreuungsbehoerde@ladadi.de © PhotoSG/AdobeStock 23 Vor sorge

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