Seniorenratgeber für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

18 unterstützend zur Seite stehen. Die Hausgemeinschaft ist eine Zwischenform zwischen stationärer Einrichtung und Wohngemeinschaft. Bewohnern verbleibt hierbei jedoch weiterhin ein großes Maß an Eigenständigkeit und Intimsphäre. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heim­ gesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie behinderter Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Dienstleistungsverträge für Wohnraum ©WVH Heidenau mbH mit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungs­ vertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungs­ recht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Kostenüberblick Die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreute Wohnen sind von mehreren Rahmenbedingungen abhängig.

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