Seniorenratgeber für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

27 Die Entlastungs- und Unterstützungsangebote ent­ wickeln sich ständig weiter. Bitte informieren Sie sich auch auf der Webseite des Pflegenetzes Sachsen / Pflegedatenbank: www.pflegenetz.sachsen.de KISS Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen Bürgerhilfe Sachsen e. V. Selbsthilfegruppen bieten für Betroffene und Angehörige bei unterschiedlichen Problemen Hilfe und Unter­ stützung an. Die KISS unterstützt Sie unter anderem auch bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe. Kontakt- und Informationsstelle (KISS) Schillerstraße 35 · 01796 Pirna Telefon: 03501 582713 E-Mail: kiss-pirna@buergerhilfe-sachsen.de www.selbsthilfegruppen-pirna.de Hausnotruf Das sogenannte Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflege­ bedürftigen, im Notfall einen Alarm auszulösen. Ein Notfall tritt beispielsweise bei einem Sturz oder in an- deren bedrohlichen Situationen ein. Senioren erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Armband- uhr getragen wird oder aber an einer Schnur um den Hals. Auf dem Notrufsender befindet sich eine Taste, die im Notfall gedrückt wird. Sobald der Notruf abge- setzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen ein. Hierzu wird mit einem Anbieter für Notrufsysteme ein Vertrag abgeschlossen. In aller Regel sind dies Hilfs­ organisationen oder private Anbieter. Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Frei­ sprecheinrichtung, über die die Rettungsleitstelle ersten Kontakt aufnehmen kann und eine erste Einschätzung der Lage vornehmen kann. Vielfach fährt bei einem Not- fall ein Bereitschaftsdienst vor Ort. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger umgehend infor- miert werden. Wenn die Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, informiert der Service- dienst des Hausnotrufs umgehend den Rettungsdienst. Vor dem Abschluss eines Hausnotrufvertrags sollte ein Preisvergleich mit mehreren Anbietern erfolgen. Je nach Anbieter kann die monatlich zu entrichtende Grund­ gebühr höher oder niedriger ausfallen. Auch die pro Einsatz anfallenden Einsatzkosten werden von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich kalkuliert. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflegebedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflegeversicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden. © GrafKoks / stock.adobe.com

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