Seniorenratgeber für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

33 sind. Dort erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können mit Altersgenossen unter- haltsamen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nachgehen. Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine willkommene Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung ei- nes fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorüber- gehend nicht zuhause versorgt werden können. Hat die Pflegeperson mindestens 6 Monate den Versicherten gepflegt bzw. ist der Pflegegrad seit sechs Monaten be- willigt, besteht die Möglichkeit Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus stehen Ihnen unterschiedliche statio­ näre Pflegeeinrichtungen zur Auswahl. Wichtige Kriterien sind zum einen die Entfernung zur Familie und zum anderen das Leistungsangebot und die Lebensquali- tät in der Einrichtung. So ist die Höhe der Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung von mehreren Rahmen­ bedingungen abhängig. Diese wären einerseits die Ausstattung und die Lage des Pflegeheims und anderer- seits der Pflegegrad , in den Sie eingestuft wurden. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, welche Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsspektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen vor- liegen müssen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sachdienstleistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beanspruchen können, sollten Sie aus- führlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der Krankenkassen und der ört­ lichen Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbst- hilfegruppen sowie Fortbildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstal­ tungen lernen Angehörige richtige und sachgerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Auch die kirchlichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit Informa- tionen zu erhalten. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine soge- nannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Zur finanziellen Entlastung ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommen­ steuererklärung möglich. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden, kann zudem zur Entlastung der eigenen pflege- rischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finan­ zielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen. Ist eine Versorgung nur in Teilen not­ wendig, können haushaltsnahe Dienstleistungen, in Ergänzung mit der Übernahme durch die Pflege von Angehörigen, diese komplettieren.

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