Seniorenratgeber für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

71 Personalausweis des Verstorbenen und desjenigen, der den Sterbefall anzeigt. Das Standesamt stellt die Beerdigungserlaubnis aus. ■■ Je nach Glaubensbekenntnis meldet das Bestat­ tungsinstitut mit der entsprechenden Erlaubnis die Beerdigung bei der Verwaltung des gewünschten Friedhofs an (Kirchengemeindeamt oder städtisches Friedhofsamt). ■■ Über den Tod werden die Versicherungen des Ver- storbenen benachrichtigt, insbesondere die Renten-, Lebens- und Krankenversicherung. ■■ Wurde ein Testament hinterlassen, wird dieses beim Nachlassgericht vorgelegt. ■■ Die Todesanzeige wird aufgegeben. ■■ Die vertraglichen Bindungen des Verstorbenen wer- den aufgelöst, beispielsweise die Mitgliedschaften zu Vereinen, Verbänden und Organisationen oder der Mietvertrag. Was ist im Sterbefall zu tun? Jeder von uns macht früher oder später die Erfahrung, dass das Leben endlich ist. Ein geliebter Mensch hat sein Leben vollendet und verlässt uns. Klare Gedanken zu fassen ist in dieser Situation verständlicherweise sehr schwer. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle mit der Aufführung des bürokratischen Weges eine kleine Stütze sein: ■■ Zunächst wird der Arzt benachrichtigt, um den Totenschein auszustellen. ■■ Die nächsten Angehörigen werden unterrichtet. ■■ Ein Bestattungsinstitut wird mit der Beerdigung be- auftragt bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden Vorsorgeregelung vom Ableben in Kenntnis gesetzt. ■■ Spätestens am folgenden Werktag sucht das Be- stattungsinstitut das Standesamt auf, um folgende Dokumente vorzulegen: Totenschein, Geburts- urkunde bzw. Heiratsurkunde oder Stammbuch, Ihr Berater im Trauerfall 01809 Heidenau Pirnaer Straße 16 Tel. 03529/510115 www.muellerbestattungen.com MEISTERBETRIEB DER STEINMETZ- UND STEINBILDHAUERINNUNG DRESDEN Goethestraße 13 · 01824 Königstein Telefon: 035021 68565 Fax: 035021 60467 E-Mail: post@steinmetzadler.de www.steinmetzadler.de RESTAURIERUNG NATURSTEINE GRABMALE

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