Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohn- raumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflege- kasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere- freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barriere- freie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschied- liche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen beziehungs- weise kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der: Beratungsstelle der Sächsischen Aufbaubank Telefon: 0351 4910-0 Internet: www.sab.sachsen.de Programme Leistungen Quellenverweis /Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruch- schutz sowie zur Barrierereduzierung (10 Prozent der förderfähigen Inves- titionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Wohnraumanpassung – Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA) Der Freistaat Sachsen fördert die Anpas- sung von Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Bewohner bei gemietetem und selbst- genutztem Wohnraum. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraus- setzungen kann auch der 20-prozentige Eigenanteil übernommen werden. Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-0 Fax: 0351 4910-40 00 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de www.sab.sachsen.de © Rido / Fotolia Fortsetzung auf Seite 22 21 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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