Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

individuell. Menschenmit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnitts­ gelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein quer- schnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Einschrän­ kungen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung. Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren An- gehörigen das selbstständige Leben in Ihrem Zuhause erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung ohne Wohnraumanpassung schwierig. Beispielsweise werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anlagen zum Problemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Mit recht­ zeitigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Sie die Bewältigung des Alltags vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern. Da- für sorgt zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts oder die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Trep- penhaus. Mehr Sicherheit bieten auch die Anbringung von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen oder die Installation von Bewegungsmeldern für den nächt­ lichen Weg zur Toilette. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass alle Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt werden. Der Einbau von gut erreichbaren Licht- schaltern, das Absenken von Hängeschränken in der Küche und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Dusche sind ebenso hilfreiche Maßnahmen für den alltäg- lichen Bedarf in den eigenen vier Wänden. Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohn- raumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie anschließend Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter besprechen, denn er muss der Wohnungs­ anpassung zustimmen. Eine Beratung ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maß­ nahmen wichtig. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere- freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversiche- rung bezuschusst auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Ansprechpartner: Koordinierungs- und Beratungsstelle Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. Thomas Naumann Michelangelostraße 2 01217 Dresden Telefon: 0351 47935018 E-Mail: naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de Wohnraumberater in Sachsen finden Sie in der Sächsischen Pflegedatenbank. Internet: www.pflegenetz.sachsen.de © Colourbox.de 4

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