Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen Der Freistaat Sachsen fördert die Anpassung von Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Bewohner bei gemietetem und selbstgenutztem Wohnraum. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten (bis maximal 8.000 Euro). Eine Beratung vor der Antragstellung ist erforderlich. Die beauftragte Beratungsstelle für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist: Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V., Dresden (siehe Seite 30) Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-0 Fax: 0351 4910-40 00 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de www.sab.sachsen.de/ wohnraumanpassung Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (ab Pflegegrad 1) Pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Beantragung bei der zuständigen Pflegekasse (siehe Seite 30) Das Bundesgesundheitsministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung www.bundesgesundheitsministerium.de Rentenversicherungsträger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung www.deutsche-rentenversicherung.de Berufsgenossenschaften Beschaffung und der Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung ❱❱ bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 Prozent ❱❱ bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Stiftungen Je nach Stiftungszweck, hier: selbständige Lebensführung ❱❱ individuelle Förderung ❱❱ Geldspenden/Beihilfen www.stiftungsindex.de Sozialhilfe Zuschuss im erforderlichen Umfang Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich vor Baubeginn über Fristen, Fördermittel sowie Fördermöglichkeiten. Wichtig: Sie können bei vielen Krediten nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. 29

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