Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Angehörigen beanspruchen können, sollten Sie aus- führlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Weitere Informationen finden Sie online in unserem landkreiseigenen Seniorenratgeber. www.total-lokal.de/publikationen/ projekt/0179635702 Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen sowie Fort- bildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernen Angehörige, richtige und sachgerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Auch die kirchlichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Das Gesetz zur Familienpflegezeit ermöglicht Familien, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. Nähere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Bundes- ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wenn aber einmal die vielen kleinen und großen Belastungen zum Dauerstress werden und die Kraftreserven aufgebraucht sind, können bei Pflegenden gesundheitliche Probleme auftauchen, die in der Regel in einem direkten Zusammenhang mit den Belastungen durch die Pflegeaufgaben stehen. Eine Kur für pflegende Angehörige kann hier das Richtige sein! Genauere Informationen gibt es beim Deutschen Müttergenesungswerk Bergstraße 63, 10115 Berlin Telefon: 030 330029-29 E-Mail: info@muettergenesungswerk.de Internet: www.muettergenesungswerk.de Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Ange- hörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen. Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege, die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und / oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehrmals wöchentlich eine Tagespflegeeinrichtung besuchen. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. © Alexander Raths/AdbeStock 36 Hilfe und Unterstützung

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