Notfalllotse für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

32 Vorsorgevollmacht Wer kümmert sich um Ihre Ange- legenheiten, wenn Sie dement werden, einen schweren Unfall er- leiden oder sonst nicht mehr in der Lage sein sollten, für sich selbst zu sorgen?Wer darf in einer solchen Situation für Sie handeln und wich- tige Erklärungen abgeben? Die meisten wünschen sich, dass in einer Notlage ihr Partner, Angehörige oder gute Freunde alle wichtigen Ent­ scheidungen treffen. Hierfür müssen Sie diesen Personen jedoch eine Vor­ sorgevollmacht erteilen. Sonst sind selbst Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder nicht berechtigt, für Sie zu handeln – auch nicht im Notfall. Die Vorsorgevollmacht wird oft als Generalvollmacht erteilt. Sie berech­ tigt Ihre Bevollmächtigten, Sie in jeder rechtlich zulässigen Weise zu vertreten, also in allen Vermögens­ angelegenheiten und in allen persönlichen Angelegenheiten. Bestimmte Gesundheitsangelegen­ heiten müssen nach dem Gesetz ausdrücklich beschrieben werden, damit sie von der Vorsorgevollmacht umfasst sind. Hier kommt es auf rechtssichere Formulierungen an. Immobilieneigentümer sollten die Vorsorgevollmacht notariell beur­ kunden oder beglaubigen lassen. Sonst können die Bevollmächtigten keine Eintragungen im Grundbuch veranlassen – noch nicht einmal eine abgezahlte Grundschuld löschen lassen, geschweige denn, die Immo­ bilie veräußern. Notarinnen und Notare beraten Sie, klären über alle Rechtsfolgen auf und bescheinigen Ihre Identität und Geschäftsfähigkeit, damit die Vor­ sorgevollmacht im Ernstfall auch anerkannt wird. Dem gegenüber ist bei der Verwendung von Mustern aus dem Internet Vorsicht geboten. Sie lassen wenig Raum für individuelleWünsche, sind fälschungsanfällig und werden in der Praxis oft nicht akzeptiert. Wenn Sie nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht wünschen, wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar vor Ort. Ein Verzeich­ nis aller Notarinnen und Notare finden Sie im Internet unter www.notar.de. Aurel Kemper Notar Sörgelstr. 10 01705 Freital Tel.: 0351 / 6 49 57 10 Fax: 0351 / 6 49 57 11 info@notar-kemper.de www.notar-kemper.de Geschäftszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr Sa. nach Vereinbarung

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