Notfalllotse für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

38 Patientenverfügung In der letzten Lebensphase kann jeder in eine Situation kommen, die den nächsten Angehörigen schwierige Entscheidungen abverlangt. Sollen auch im Fall einer unheilbaren Erkran­ kung bei Verlust jeglicher körperlicher Selbständigkeit lebenserhaltende Maß­ nahmen, wie intensivmedizinische Behandlung, künstliche Ernährung, vorgenommen werden? Oder soll hierauf verzichtet werden, wenn keine Aussicht auf Heilung oder wenigstens Besserung besteht? Dies sind schwierige Fragen, über die sich jeder eine Meinung bilden sollte. Wer sich dem nicht stellt, muss wissen, dass im Ernstfall andere für ihn entscheiden und hierbei mühsam Dr. Mandy Vetter Notarin Obertorplatz 8 01744 Dippoldiswalde Tel.: 03504 / 61 21 95 Fax: 03504 / 61 51 36 www.notarinvetter.de notariat@notarinvetter.de versuchen werden, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Um sicher zu sein, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall beachtet werden, empfiehlt sich die Erstellung einer schriftlichen Patientenverfügung. Darin wird individuell festgelegt, in welchen konkreten Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht werden. Eine Patientenverfügung bein­ haltet medizinische und rechtliche Aspekte. Sie kann Laien schnell überfordern und gehört daher in Fachhände. Die Patientenverfügung ist häufig Teil der Vorsorgevollmacht. So wird sicher­ gestellt, dass Ihre Bevollmächtigten Ihren darin niedergelegten Willen um­ setzen, gegenüber den behandelnden Ärzten die notwendigen Erklärungen abgeben und Einwilligungen erteilen. Ihre Notarin oder Ihr Notar wird Sie auch hierzu gern beraten, mit Ihnen die gewünschten medizinischen Behandlungen oder die Möglichkeit eines Behandlungsabbruchs erörtern und diese rechtssicher formulieren. Auch Ihr Hausarzt ist Ansprechpartner für Fragen zur Patientenverfügung. Wir empfehlen eine Beratung zur Patientenverfügung beimHausarzt. Für mich besteht bereits eine Patientenverfügung. Die Patientenverfügung befindet sich

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