Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Landkreis Vogtlandkreis

32 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen Der Freistaat Sachsen fördert die Anpassung von Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Bewohner bei gemietetem und selbst genutztem Wohnraum. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 80 % der förderfähigen Kosten. ƒƒ bis maximal 8.000€ und maximal 20.000€ für Rollstuhlfahrer Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-0 Telefax: 0351 4910-4000 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de Internet: www.sab.sachsen.de/ wohnraumanpassung Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (ab Pflegegrad 1) Pro Maßnahme bis zu 4.000 € (bis 16.000 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Bundesgesundheitsministerium bietet Online-Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung www.bundesgesundheitsministerium.de Rentenversicherungsträger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft Zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung. www.deutsche-rentenversicherung.de Berufsgenossenschaften Beschaffung und Erhalt einer behindertengerechten Wohnung ƒƒ bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 % ƒƒ bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Stiftungen Je nach Stiftungszweck, hier: selbstständige Lebensführung ƒƒ individuelle Förderung ƒƒ Geldspenden/Beihilfen www.stiftungsindex.de Hilfe zur Pflege/Sozialhilfe Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII werden auch zur Verbesserung der Wohnsituation älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gewährt. Die Leistungen des SGB XII sind aber nachrangig, d. h., alle gesetzlich verpflichteten Kostenträger müssen vorrangig geprüft sein. Außerdem wird geprüft, ob der Hilfebedürftige selbst über ausreichende finanzielle Mittel in Form von Einkommen und Ersparnissen verfügt. www.vogtlandkreis.de Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit der Fördermittel beim Zeitpunkt der Antragstellung. Einige könnten bereits ausgeschöpft sein!

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