Heiraten in Plön

5 Und was passiert nach der Hochzeit . . . ? Sie haben die für Sie in Frage kommende Namensführung ausgesucht. Bei einerVeränderung des Familiennamens können Sie unmittelbar nach der standesamtlichen Trauung einen neuen Personalausweis und/oder Reisepass beim Einwohnermeldeamt beantragen (eine Änderung der bisherigen Dokumente ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich). Sie haben in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, bereits ca. 4Wochen vor der geplanten Hochzeit (und der damit verbunde- nen Namensführung) neue Ausweisdokumente zu beantragen, wenn gleich imAnschluss die Hochzeitsreise geplant ist. Ihnen wird bei derAnmeldung zur Eheschließung eine Bescheinigung ausgestellt, aus der der voraussichtliche Hochzeitstermin und die zukünftige Namensführung hervorgehen. Allerdings kann Ihnen der neue Ausweis nicht vor Ihrem Ja-Wort ausgehändigt werden. Nach der Eheschließung können Sie Ihre Steuerklasse ändern lassen. Welche Lohnsteuerklassen für Sie nach der Eheschließung in Frage kommen, klären Sie am besten mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater ab. Unabhängig hiervon muss natürlich auch Ihr Arbeitgeber von der Änderung Ihres Familienstandes informiert werden. Es empfiehlt sich, Ihre Bank/Sparkasse ebenfalls zu informieren. Bei der Erledigung der Formalitäten helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kreditinstitute gerne. Setzen Sie sich mit IhrerVersicherung inVerbindung um zu klären, welche Versicherungen zukünftig beide Ehegatten betreffen bzw. welche Sie neu abschließen oder ändern müssen. Sie sind so unter Umständen vor bösen Überraschungen geschützt. Wenn Sie einen Ehevertrag abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl. Er kann Ihnen Muster-Verträge zeigen und Sie individuell und persönlich beraten. © Alive-FILM · adobestock.com ©TI GPS AnneWeise

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