Alt werden in Potsdam

45 Wissenswertes Betreuungsverfügung Eine Betreuungsverfügung kann festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll. In dieser Verfügung kann auch festgehalten werden, wer nicht für eine rechtliche Betreuung in Betracht kommt. Das Gericht ist an die Wahl gebunden. Quelle: www.bmbjv.de Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten festlegen, welchen medizinischen Maßnah­ men sie zustimmen oder welche sie ablehnen. Ratsam ist es, sich im Vorfeld von einem Arzt beraten zu lassen. Ebenso ist es sinnvoll, persönliche Wertvorstellungen und Einstellungen zum Leben und Sterben als Ergän­ zung und Auslegungshilfe festzuhalten. Diese können eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Quelle: www.bmbjv.de Wissenswertes Betreuungsrecht Bei einer Betreuung soll eine hilfsbedürftige Person Unter­ stützung durch einen Betreuer erhalten. Eine Betreuung kann auf Antrag der betroffenen Person selbst oder von Amts wegen her angeregt werden. Sie ist dann erforderlich, wenn der/die zu Betreuende seine Rechte und Pflichten aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinde­ rung nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Er/Sie ist also auf unterstützende Hilfe anderer angewiesen. Welchen Aufgabenkreis die Betreuung umfasst, wird vom Gericht genau festgelegt. Sie umfasst keine soziale, pflegeri­ sche oder gesundheitliche Betreuung. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn eine Vorsorgevollmacht vor­ handen ist, welche die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten regelt. Quelle: www.bmbjv.de © nmann77 – stock.adobe.com SABINE POPP Notarin Charlottenstraße 42 14467 Potsdam E-Mail: post@popp-notarin-potsdam.de Tel. (03 31) 298 06-0 Fax (03 31) 298 06-50

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