Leben - Wohnen - Arbeiten Stadt Pulheim

35 Der Rat Die Selbstverwaltung der Gemeinde ist das Prinzip, auf dem auch die Verfassung der Stadt Pulheim beruht. Der Stadtrat geht aus freien und geheimen Wahlen der Pulheimer Bürgerschaft hervor. Er ist nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfa- len das Hauptorgan der Gemeinde, da er die Grund- satzentscheidungen für das Verwaltungshandeln in allen Gemeindeangelegenheiten trifft und viele Einzelmaßnahmen beschließt. Die Ratsmitglieder sind von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, glei- cher und geheimer Wahl für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Rat der Stadt Pulheimwurde zuletzt am 25. Mai 2014 gewählt. Ihmgehören 56 Personen – davon acht Überhangmandate – an. 24 Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim werden in Wahlbezirken direkt gewählt; weitere 24 kommen über die Reservelisten hinzu. Die Mitglieder des Rates können sich zu Fraktionen zusammenschließen. In Pulheim gibt es zurzeit sechs Ratsfraktionen. Der Rat kann Entscheidun- gen auf Ausschüsse oder auf den Bürgermeister übertragen. Bestimmte Entscheidungen sind jedoch unverzichtbare Pflicht des Rates. Die Termine der Sitzungen des Rates sowie die Tagesordnungen werden jeweils im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises sowie im Aushangkasten am Rathaus in Pulheim bekannt gegeben. Zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung findet eine Einwohner- fragestunde statt. Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister, der von den Wählerinnen und Wählern direkt gewählt wird. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Nach der Wahl am 30. August 2009 ist Herr Frank Keppeler seit dem 21. Oktober 2009 hauptamt­ licher Bürgermeister. Die Sitzverteilung im Rat: CDU 21 Sitze Bündnis 90/DIE GRÜNEN 8 Sitze FDP 4 Sitze SPD 17 Sitze Fraktion Bürgerverein 3 Sitze Pro NRW 2 Sitze Fraktionslos 1 Sitz Die Verwaltung Die Stadtverwaltung Pulheim ist in vier Dezernate gegliedert. Die einzelnen Dezernate bestehen aus Ämtern und Abteilungen. Chef der Verwaltung ist der Bürgermeister. Herausgehoben aus dem Kreis der Beigeordneten ist der 1. Beigeordnete, der den Bürgermeister bei Abwesenheit vertritt. Das Dezernat I steht wie die Gesamtverwaltung unter der Leitung von Bürgermeister Frank Keppeler und umfasst – schlagwortartig beschrieben – die Aufgabenbereiche Organisation, Personal, Recht, Information, Gleichstellung für Frau und Mann sowie Kontrolle. Das Dezernat II steht unter der Leitung von Uwe Zaar. Er ist zuständig für die Bereiche Jugendamt, Öffentliche Ordnung, Schule, Kultur und Sport, Soziales und nicht zuletzt das Standesamt. Das Dezernat III steht unter der Leitung des 1. Bei- geordneten Jens Batist. Es befasst sich mit den Finanzen, dem Immobilienmanagement und dem städtischen Bauhof. Das Dezernat IV steht unter der Leitung von Dipl.- Ing. Martin Höschen. Er hat das Amt des Techni- schen Beigeordneten inne. Sein Dezernat umfasst neben einem Verwaltungsbereich die Planung und Demografie der Stadt, die Erteilung von Bauge- nehmigungen, den Tiefbau, die Stadtentwässerung und den Umweltschutz sowie den ÖPNV und die Abfallwirtschaft.

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