Seniorenwegweiser der Stadt Pulheim

24 Finanzielle Unterstützung + Sonstige Vergünstigungen Schwerbehindertenausweise Menschen, die unter körperlichen oder seelischen Funktionsbeeinträchtigungen leiden, können einen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stellen. Zum Nachweis der Schwerbehinderung gegenüber Behörden, Arbeitgebern etc. stellt der Rhein-Erft-Kreis, Abteilung für Schwerbehindertenangelegenheiten, einen Schwerbehindertenausweis in Form einer Scheckkarte aus. Hier sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen eingetragen, die den Anspruch auf bestimmte Vergünstigungen kennzeichnen. Antragsformulare sind erhältlich im Sozialamt, Rathaus der Stadt Pulheim oder abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Rhein-Erft unter www.rhein-erft-kreis.de (Suchbegriff: „Schwerbehindertenausweis“). Informationen zur Bearbeitung und Bewilligung sind erhältlich bei der zentralen Auskunftsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten des Rhein-Erft-Kreises, telefonisch unter: 0 22 71/83-45031, per Fax unter 0 22 71/83-35011, per Mail unter schwerbehindertenangelegenheiten@ rhein-erft-kreis.de. Blindengeld/Hilfe für Gehörlose Blinde erhalten unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Blindengeld nach dem Landesblindengesetz. Hochgradig Sehbehinderte sowie von Geburt an Hörgeschädigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung beantragen. Zuständig für die Bearbeitung ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Für weitergehende Informationen zu diesen Leistungen stehen Ihnen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen des Sozialamtes der Stadt Pulheim gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen unverbindlichen Informations- bzw. Beratungstermin; Tel.: 0 22 38/808-0 (Zentrale). Hinweis: Sofern Sie das Regelrentenalter noch nicht erreicht haben und ein Rententräger nicht mindestens für sechs Monate eine volle Erwerbsminderung bei Ihnen festgestellt hat, ist für die erstmalige Antragstellung das Jobcenter Rhein-Erft, Team Erstberatung Nord, Kölner Straße 16 (INTRO, 4. Etage, Zugang über Parkdeck) in 50126 Bergheim, zuständig. Jobcenter-Hotline: 0 22 34/936 98-800 E-Mail: jobcenter-rhein-erft.team-693@jobcenter-ge.de Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage unter www.jobcenter-rhein-erft.de. © Africa Studio - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=