Seniorenwegweiser der Stadt Pulheim

25 Finanzielle Unterstützung Blinde (Bl) sowie für schwerbehinderteMenschen außerhalb des Merkzeichens aG erteilt werden. Informationen über die Voraussetzungen und weitere Bestimmungen über die Nutzung des Parkausweises bzw. der Parkerleichterung sind beim Ordnungsamt im Rathauscenter erhältlich, Auskunft erteilt Frau Angelika Bloch, Tel.: 0 22 38/808-377. Befreiung von der Zuzahlung bei Arzneimitteln Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen, haben dieMöglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bei Arzneimitteln zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Antragsformulare sind erhältlich im Sozialamt, Rathaus der Stadt Pulheim oder abrufbar auf der Homepage des LVR unter: www.lvr.de (Suchbegriff: „Blindengeld“). Befreiung/Ermäßigung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von Rundfunk- und Fernsehgebühren zu stellen. Voraussetzung bei Inhabern eines Schwerbehindertenausweises ist das Merkzeichen RF. Anträge auf Befreiung/Ermäßigung von Rundfunkgebühren werden nur noch beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln bearbeitet. Antragsformulare sind erhältlich im Sozialamt, Rathaus der Stadt Pulheim oder abrufbar auf der Homepage des Beitragsservice unter: www.rundfunkbeitrag.de (Suchbegriff: („Befreiung“). Ermäßigung von Telefongebühren Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf einen Sozialtarif für T-Net-Verbindungen bei der Deutschen Telekom gestellt werden. Antragsformulare und weitere Informationen sind erhältlich im Telekom Shop Pulheim: Venloer Straße 114, 50259 Pulheim Tel.: 0 22 38/84 55 001 Fax: 0 22 38/84 55 029 E-Mail: pulheim@businessmagenta.de Parken für schwerbehinderte Menschen: Auf Antrag können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und © nullplus - stock.adobe.com

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