Seniorenwegweiser der Stadt Pulheim

28 Was tun bei Pflegebedürftigkeit? Modul/Lebensbereich Kriterien (Beispiele) Gewichtung für die Gesamtbeurteilung 1. Mobilität u. a.: Bewegen im Wohnbereich, Treppensteigen 10 % 2. G eistige und kommunikative Fähigkeiten u. a.: Verstehen und Reden, zeitliche und räumliche Orientierung, Sachverhalte verstehen Zusammen mit Modul 3 insgesamt 15 % 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen u. a.: nächtliche Unruhe, Angstzustände, Aggressionen Zusammen mit Modul 2 insgesamt 15 % 4. Selbstversorgung u. a.: Körperpflege, Ernährung 40 % 5. S elbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung u. a.: Umgang mit Hilfsmitteln, eigenständiges Messen des Blutzuckers, eigenständige Medikamenteneinnahme 20 % 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte u. a.: eigenständige Gestaltung des Tagesablaufes, inwieweit ist eine direkte Kontaktaufnahme mit anderen Menschen möglich 15 % PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Punkte: 12,5 – unter 27 Punkte: 27 – unter 47,5 Punkte: 47,5 – unter 70 Punkte: 70 – unter 90 Punkte: 90 – 100 Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Darüber hinaus werden noch die Bereiche „außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ betrachtet, die jedoch nicht in die Bewertung einfließen. Die hierfür relevanten Beeinträchtigungen finden bereits bei der Beurteilung der Selbstständigkeit inden sechs Lebensbereichen Berücksichtigung. Allerdings helfen diese Informationen den Angehörigen und Pflegeberater(inne)n bei der weiteren Hilfe- und Pflegeplanung. (Vgl. „Ratgeber Pflege“, HG: Bundesgesundheitsministerium)

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