Wegweiser nicht nur für Senior*innen in Radevormwald

14 Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung seit 2017 im Überblick Bis zum Jahr 2017 sprach man von einer „Pflegestufe“, heute erfolgt eine Einstufung in „Pflegegrade“. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürf- tigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. In den Pflegegrad 1 werden seit 2017 erstmals Personen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits ein- geschränkt sind. Diese können beispielsweise Unterstützung im Haushalt in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambu- lant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maß- nahmen der Wohnraumanpassung und bei voll- stationärer Pflege. Darüber hinaus werden auch die monatlichen Basiskosten für ein Hausnotruf­ system übernommen. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zuge- lassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungs- betrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil des- wegen nicht steigt. Zu allen Fragen bezüglich der Leistungen der Pflegeversicherung beraten Sie die Mitarbeiter*innen des Vereins aktiv55plus. Finanzielle Hilfen Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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