Wegweiser nicht nur für Senior*innen in Radevormwald

41 fähigkeit erforderlich, d. h., man muss in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite der Verfügung zu erfassen. Vorsorgevollmacht In vielen Fällen verlieren Menschen bei fort- schreitender Erkrankung ihre Fähigkeiten zu eigenmächtigen Entscheidungen. Mit einer Vor- sorgevollmacht kann man eine oder auch meh- rere Personen seines Vertrauens bevollmächti- gen, wenn man einmal nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie können eine oder mehrere Personen ihres Ver- trauens bevollmächtigen, bestimmte festgelegte Bereiche (z. B. Vertretung in der Gesundheitsfür- sorge, bei Behördenangelegenheiten) für Sie zu regeln. In einer Situation, in der sie wichtige Ent- scheidungen nicht mehr selbst treffen können, handelt diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Es ist wichtig zu wissen, dass auch die nächsten Angehörigen ohne Vollmacht keine rechtliche Entscheidungsbefugnis haben. Für Bankangelegenheiten ist eine Vollmacht beim Kreditinstitut zu erstellen. Mit einer Vorsorge- vollmacht wird die Einrichtung einer Betreuung durch das Amtsgericht vermieden. Für die Aus- stellung einer Vorsorgevollmacht ist es erforder- lich, geschäftsfähig zu sein. Selbstbestimmung am Lebensende Niemand von uns kennt den Zeitpunkt, ab dem ein selbstständiges Leben nicht mehr möglich ist. Deshalb ist es ratsam, sich in guten Tagen auf schlechtere vorzubereiten. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche in jedem Fall berücksichtigt werden. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch dann gilt, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie legen fest, wie Ihre medizinische Behandlung aussehen soll, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Sie muss klar und präzise formuliert sein, damit die Ärzte Ihren Willen eindeutig erkennen. Aus dem Text sollte eindeutig hervorgehen, für welche Situationen die Verfügung gelten soll und welche medizinischen Maßnahmen Sie dann wünschen und welche Sie ablehnen. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn er nicht mehr geäußert werden kann. Treffen die Festlegungen der Patientenverfügung auf die aktuelle Situation zu, sind Ärzte und Bevollmächtigte bzw. Betreuer daran gebunden. Zur wirksamen Ausstellung ist Einwilligungs­ Patientenverfügung und Vorsorge

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