Bürger-Info Landkreis Rastatt

SO FUNKTIONIERT E Landkreis Rastatt 8 SO FUNKTIONIERT EIN LANDKREIS Die Organe – der Kreistag und der Landrat Der Kreistag Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und die demo- kratisch gewählte Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner. Er entscheidet über alle bedeutenden oder grundsätzlichen Fragen. Wegen der Fülle der Aufgaben kann der Kreistag Ausschüsse bilden. Der Kreistag und die Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Der Kreis- tag besteht aus dem Landrat als Vor- sitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den Kreisrätinnen und Kreisräten, die von der Kreisbevölke- rung auf fünf Jahre gewählt werden. Die namentliche Zusammensetzung des Kreistags und der Ausschüsse enthält die Broschüre „Der Kreis- tag“. Infos auch unter www.land- kreis-rastatt.de (Rubrik Kreistag). Der Landrat Der Landrat leitet die Kreisverwal- tung (kommunale Selbstverwaltung und staatliche untere Verwaltungs- behörde) und ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises. Kreistagssaal Die Sitzungen des Kreistags finden im Landratsamt Rastatt statt. Seit 2008 hat der Kreistag im Verwal- tungsgebäude ein festes Domizil mit Kreistagssaal und Fraktionsräumen. Im modernen Raum mit multifunk- tionaler Medienwand und Blick in den begrünten Innenhof nehmen die Kreisräte und Kreisrätinnen im Halbrund Platz. Die große Wand im Sitzungssaal des Kreistags ziert ein Bildpanorama des Düsseldorfer Malers Jörg Eberhard mit Bezügen zu Ort und Geschichte. Öffentliche Sitzungen Interessierte Bürgerinnen und Bür- ger können sich in den öffentlichen Sitzungen über die Arbeit des Kreis- tags informieren. Die öffentlichen Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen, immer dienstags um 15 Uhr, statt. Kreistagssaal

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