Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

26 2. BERATUNGS- UND INFORMATIONSSTELLEN 2.9 Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde im Landkreis Rastatt die Stelle einer hauptamt- lichen kommunalen Behindertenbeauftragten nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg eingerichtet. Die Stelle der Kommunalen Behindertenbeauftragten wird durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Die Behindertenbeauftragte arbeitet unabhängig und weisungsungebunden. Aufgaben der kommunalen Behindertenbeauftragten: O Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen, O Ombudsstelle, O innerhalb der Verwaltung frühzeitig beratende Be- teiligung in allen Vorhaben des Landkreises Rastatt und Fragen der Politik soweit die spezifischen Be- lange der Menschen mit Behinderung betroffen sind, O Kooperation und Austausch mit den Behinderten- beaufragten der Städte und Gemeinden, O Zusammenarbeit mit allen in der Behindertenhilfe Tätigen und Beteiligung an der Entwicklung neuer Strukturen für Menschen mit Behinderung. J Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Landratsamt Rastatt Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt Petra Mumbach,  07222 3812126  p.mumbach@landkreis-rastatt.de  www.landkreis-rastatt.de Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches IX wurde bundesweit das Beratungsangebot „Ergänzende unab- hängige Teilhabeberatung (EUTB)“ neu geschaffen. Das ergänzende Beratungsangebot steht für alle Fragen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behin- derungen offen. J Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal e. V. Bahnhofstraße 22 / Hilberthof 1. OG, 76437 Rastatt  07225 6808540  beratungsbuero@lebenshilfe-rastatt-murgtal.de oder Vogt@EUTB-Rastatt.de  www.lebenshilfe-rastatt-murgtal.de Die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Rastatt: Petra Mumbach © Pressestelle Landkreis Rastatt © WavebreakMediaMicro · adobestock.com

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