Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

29 gegen. Dort berät man Sie auch gerne und gibt Ihnen Auskünfte zu den möglichen Unterstützungsleistungen sowie den einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen. J Landratsamt Rastatt Sozialamt Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt  07222 3810  amt21@landkreis-rastatt.de  www.landkreis-rastatt.de 3.4 Telefon, Fernseh und Rundfunk Unter bestimmten Voraussetzungen (Behinderung oder geringes Einkommen oder Empfänger von Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) kann man sich von den Fernseh- und Rundfunkbeiträgen befreien lassen bzw. beim Telefon- und Mobilfunkanbieter eine Gesprächsvergünstigung im Telefondienst erhalten. Auskünfte erteilt der Beitragsservice: J Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio 50656 Köln Service-  0180 999 555 10  rundfunkgebuehren@swr.de  www.rundfunkbeitrag.de Einrichtungen der Altenhilfe können unter bestimm- ten Voraussetzungen auf Antrag von den Rundfunk- beiträgen befreit werden. Näheres hierzu teilt die zuständige Rundfunkanstalt mit. Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt Sofern das laufende Einkommen und das vorhandene Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen, kommen die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht erwerbsfähige Personen oder die Grundsicherung für Personen, die über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, in Betracht. Mit diesen Leistungen soll insbesondere der Bedarf für alltäglich notwendige Ausgaben (Ernährung, Strom etc.) sowie den Kosten der Unterkunft abge- deckt werden. Ergänzend können besondere Bedarfe, z. B. für Versicherungen oder Mehraufwendungen, bei Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Von großer Bedeutung für viele Antragsteller ist die gesetzliche Regelung, dass bei Leistungen der Grundsicherung keine Unterhaltsverpflichtung der Kinder besteht, sofern deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. Leistungen in besonderen Notlagen Besondere Notlagen können sich bei älteren Menschen aus Krankheit, Pflegebedürftigkeit (Pflege im häus- lichen Bereich oder Unterbringung in einer Pflegeein- richtung) oder behinderungsbedingten Einschrän- kungen (z. B. Blindheit) ergeben. Auch in diesen Bedarfslagen kann durch die Sozialhilfe Beratung und finanzielle Unterstützung geleistet werden. Ähnlich wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung sind jedoch auch diese Leistungen an einkommens- und vermögensrechtliche Voraus- setzungen gebunden. Anträge auf Sozialhilfe nehmen das jeweilige Bürger- meisteramt und das Sozialamt des Landkreises ent-

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=