Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

32 3. INDIVIDUELLE INFORMATION UND BERATUNG Die Landesblindenhilfe wird unabhängig vom Einkom- men und Vermögen gewährt. Nähere Informationen zur Antragstellung sind erhältlich beim: J Landratsamt Rastatt Sozialamt Versorgungsamt Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt  07222 381-2193 oder -2824  amt21@landkreis-rastatt.de  www.landkreis-rastatt.de 3.10 Befreiung von Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Eine Befreiung von Zuzahlungen im Rahmen der gesetz- lichen Krankenversicherung ist dann möglich, wenn die vorgegebene Belastungsgrenze des Jahresbruttoein- kommens erreicht ist. Da die entstandenen Aufwen- dungen nachgewiesen werden müssen, sollten die Belege gesammelt oder in einem Nachweisheft einge- tragen werden. Das Nachweisheft ist bei allen Kranken- kassen kostenlos erhältlich. Die Befreiung von Zuzah- lungen muss bei der Krankenkasse beantragt werden. 3.11 Schutz vor Kriminalität Vorsicht entwickelt sich nicht allein aus Furcht vor greif- baren Gefahren. Oft ist sie Ausdruck einer insgesamt er- höhten Unsicherheit. Schon aufgrund nachlassender körperlicher Kräfte fühlt man sich eventuell unsicher und verletzlicher. Es gibt jedoch eine Reihe sinnvoller Tipps und Verhaltensregeln, wie sich Seniorinnen und Senioren schützen können. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der: J Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Polizeipräsidium Offenburg Sachbereich Kriminalprävention Engelstraße 31, 76437 Rastatt  07222 761401  vanessa.foerger@polizei.bwl.de  www.polizei-offenburg.de Die Polizei bietet auch kostenfrei Vorträge im Rahmen von Seniorennachmittagen zum Thema „Kriminal-prävention“ und „Verkehrsprävention“ an. 3.12 Selbsthilfegruppen Immer mehr Menschen nutzen die Chance in einer Selbsthilfegruppe seelische, gesundheitliche oder soziale Probleme anzugehen und Unterstützung zu erhalten. Dies geschieht zusammen mit anderen Menschen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden. Dadurch werden ärztliche Betreuung und professionelle Hilfe nicht überflüssig, jedoch können sie durch die Teilnahme an solchen Gruppen ergänzt werden. Informationen über Selbsthilfegruppen und Unter- stützung für Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen, bietet die J Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Rastatt Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt  07222 381-2375  w.ruh@landkreis-rastatt.de  www.landkreis-rastatt.de

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