Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

37 4.3 Seniorenwohnungen und Betreutes Wohnen Zwischen dem selbstständigen Wohnen und Wohnen in einem Heim gibt es verschiedene neue Wohnformen für ältere Menschen, z. B. die Altenwohnungen, Ambulante betreute (Pflege-)Wohngemeinschaften und das Betreu- te Seniorenwohnen. Altenwohnung Die Altenwohnung ist eine abgeschlossene Wohnung, die in ihrer Ausstattung auf die besonderen Bedürf- nisse älterer Menschen ausgerichtet ist. Der Bewohner versorgt seinen Haushalt selbstständig. Pflege muss selbst organisiert werden. Betreute Seniorenwohnung Angeboten wird im Betreuten Wohnen (Wohnen mit Service) eine abgeschlossene barrierearme Wohnung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass im Bedarfsfall Betreuungsleistungen (z. B. hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen) zur Verfügung stehen, die jedoch separat angefordert und bezahlt werden müssen. Dem Bewohner muss es möglich sein, den Dienstleister frei wählen zu können. Besonderheiten beim Betreuten Wohnen sind: Der Grundservice bietet Entlastung und Sicherheit im Alltag. Zum Grundservice zählen u. a.: O persönliche Beratung durch eine Kontaktperson in der Wohnanlage, O umfangreicher haustechnischer Service (z. B. Hausreinigung, Winterdienst), O ein Anschluss an ein Notrufsystem. Für den Grundservice, der allen Bewohnern zugute kommt, wird eine monatliche Betreuungspauschale erhoben. Als Wahlservice werden in vielen Betreuten Wohn- anlagen je nach persönlichem Bedarf angeboten: O Mahlzeiten, O hauswirtschaftlicheDienste(z.B.Wohnungsreinigung), O pflegerische Hilfen und Krankenpflege, O Wäschedienste sowie O Fahr- und Begleitdienste. Kosten entstehen beim Wahlservice erst bei der tat- sächlichen Inanspruchnahme der Angebote. Grundsätz- lich müssen die Bewohner einer Betreuten Senioren- wohnanlage frei wählen können, welcher Anbieter oder Dienst in der Wohnung tätig werden soll. Unser Tipp: Nicht jede Betreute Seniorenwohnanlage erfüllt die umfangreichen Anforderungen. Vor dem Kauf einer Wohnung oder Abschluss eines Mietvertrages sollte man sich deshalb eingehend über das Leistungs- angebot und die Kosten informieren. Hilfreich hierbei ist ein Fragenkatalog „Betreutes Wohnen“, der kostenlos bei der Altenhilfe-Fachberatung des Landkreises erhältlich ist. Ambulant betreute Wohngemeinschaften Mit dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Baden-Württemberg wurden Regelungen zur Einrich- tung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften geschaffen. Diese Wohngemeinschaften können eine Alternative zum stationären Pflegeheim sein und stehen unter Verantwortung eines Anbieters.

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