Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

© nmann77 · fotolia.com 84 Wenn eine ambulante Versorgung nicht mehr ge- währleistet werden kann, bieten stationäre Altenpfle- geeinrichtungen eine umfassende Betreuung und Versorgung. Die Pflegeheime stehen unter der kontinu- ierlichen Kontrolle der Heimaufsicht des Landkreises und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Wer einen Heimplatz benötigt, sollte zunächst bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf stationäre Pflege- leistungen nach der Pflegeversicherung stellen. Dabei wird geprüft, ob der Antragsteller pflegebedürftig nach der Pflegeversicherung ist. Das Gutachten des Medizi- nischen Dienstes der Krankenversicherung bildet die Grundlage, ob und in welchem Umfang Leistungen der stationären Pflege von der Pflegekasse übernommen werden. Der Pflegesatz ergibt sich aus folgenden Kosten- anteilen: O Kosten für die Pflege, O Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, O Investitionskosten des Heimes, O Zusatzleistungen und O evtl. Ausbildungsumlage. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, so übernimmt die Pflegeversicherung die Kostenanteile für die Pflege. Die weiteren Kostenanteile müssen direkt vom Heimbewoh- ner aufgebracht werden. Reichen die eigene Rente, sonstigen Einkünfte und das Vermögen nicht aus, so erhalten die Heimbewohner nach Prüfung der Voraus- setzungen Sozialhilfe. Wenn die Kosten für den Heimplatz anteilig oder ganz vom Sozialhilfeträger übernommen werden, steht den Heimbewohnern ein monatlicher Barbetrag (Taschen- geld) für ihre persönlichen Bedürfnisse zu. Für die Auswahl eines Heimes sollte man sich ausrei- chend Zeit nehmen und mehrere Einrichtungen verglei- chen, sodass der „neue Lebensraum“ den persönlichen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen weitge- hend entspricht. Nach dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege Baden-Württemberg können an einem Heimeinzug interessierte Personen vom Heim die Aushändigung einer Kopie des aktuellen Prüfberichtes der Heimaufsicht einfordern. Kriterien für die Entscheidung, welches Pflegeheim das richtige ist, können sein: O Nähe des Pflegeheims zum bisherigen Wohnort bzw. zum Wohnort der Angehörigen O Größe des Pflegeheims O Ausstattung der Zimmer O Mahlzeitenregelung O Ausstattung mit Fachpflegekräften O pflegerische und therapeutische Angebote auch für Menschen mit Demenz O Heimkosten und evtl. Zusatzkosten 12. VOLLSTATIONÄRE PFLEGE UND PFLEGEHEIME

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