Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

© mavoimages · adobestock.com 90 12. VOLLSTATIONÄRE PFLEGE UND PFLEGEHEIME 12.2 Bewohnerschutz in stationären Einrichtungen Nach dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege Baden-Württemberg werden die stationären Einrichtungen von den zuständigen Behör- den (Heimaufsicht) durch wiederkehrende und anlass- bezogene Prüfungen überwacht. Die Prüfungen erfol- gen grundsätzlich unangemeldet. Im Landkreis Rastatt ist die Heimaufsicht im Landratsamt Rastatt beauftragt, die Interessen der in stationären Einrichtungen und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften lebenden Menschen zu wahren. Die Heimaufsicht des Landkreises Rastatt besteht aus einem Team von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus dem medizinischen, pflegerischen, sozialen und verwaltungstechnischen Bereich, an welches Sie sich mit Problemen, Anregungen und Beschwerden rund um den Heimalltag wenden können. J Heimaufsichtsbehörde im Landratsamt Rastatt Ordnungsamt Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt  07222 381-4322 oder -4326  amt43@landkreis-rastatt.de  www.landkreis-rastatt.de

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