Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

28 3. INDIVIDUELLE INFORMATION UND BERATUNG sind jedoch auch diese Leistungen an einkommens- und vermögensrechtliche Voraussetzungen gebunden. Anträge auf Sozialhilfe nehmen das jeweilige Bürgermeisteramt und das Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung des Landkreises entgegen. Dort berät man Sie auch gerne und gibt Ihnen Auskünfte zu den möglichen Unterstützungsleistungen sowie den einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen. J Landratsamt Rastatt Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt  07222 381-0  amt21@landkreis-rastatt.de  www.landkreis-rastatt.de 3.4 Telefon, Fernsehen und Rundfunk Unter bestimmten Voraussetzungen (Behinderung, geringes Einkommen, Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) kann man sich von den Fernseh- und Rundfunkbeiträgen befreien lassen oder beim Telefon- und Mobilfunkanbieter eine Gesprächsvergünstigung erhalten. Auskünfte erteilt der Beitragsservice: J Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6, 50656 Köln  0180 99955510  www.rundfunkbeitrag.de 3.3 Sozialhilfe Das Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung hilft Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können oder sich in einer besonderen Notlage befinden und deshalb auf Beratung oder finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt Sofern das laufende Einkommen und das vorhandene Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen, kommen die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht erwerbsfähige Personen oder die Grundsicherung für Personen, die über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, in Betracht. Mit diesen Leistungen soll insbesondere der Bedarf für alltäglich notwendige Ausgaben (Ernährung, Strom etc.) sowie den Kosten der Unterkunft abge- deckt werden. Ergänzend können besondere Bedarfe, z. B. für Versicherungen oder Mehraufwendungen, bei Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Von großer Bedeutung für viele Antragsteller ist die gesetzliche Regelung, dass bei Leistungen der Grundsicherung keine Unterhaltsverpflichtung der Kinder besteht, sofern deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. Leistungen in besonderen Notlagen Besondere Notlagen können sich bei älteren Menschen aus Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder behinderungsbedingten Einschränkungen ergeben. Auch in diesen Fällen kann durch die Sozialhilfe Beratung und finanzielle Unterstützung geleistet werden. Ähnlich wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=